Jetzt ohne finanzielle Sorgen zum “Staatl. geprüften Lebensmitteltechniker (m/w/d)” weiterbilden!
Sie haben sich entschlossen den nächsten Karriereschritt zu gehen.
Nun stehen Sie vor der Frage, wie Sie die geplante Weiterbildung auch finanziell sicherstellen.
Auch dies ist kein Problem und das KIN unterstützt Sie dabei:
Für die Weiterbildung zum “Staatlich geprüften Techniker(m/w/d)” am KIN erhalten Sie eine umfassende staatliche Förderung, die es Ihnen ermöglicht, sich finanziell abgesichert ganz auf die Weiterbildung und damit Ihren nächsten Karriereschritt zu konzentrieren. Diese ist mit Inkrafttreten des AFBGändG für Maßnahmen mit Beginn 1.8.2020 noch einmal deutlich verbessert worden.
Gefördert werden die am KIN angebotenen Fortbildungen zum Lebensmitteltechniker in Vollzeit, zum Lebensmitteltechniker in Teilzeit und der Vorbereitungslehrgang zur Prüfung zum Industriemeister (IHK), Fachrichtung Lebensmittel.
Die Förderung besteht aus einem Maßnahmebeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird und für Vollzeitweiterbildungen zusätzlich aus einem Unterhaltsbeitrag, der, abhängig vom Einkommen und Vermögen, zu 100% als nicht zurück zu zahlender Zuschuss gewährt wird.
Die Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) werden zu 75% als Zuschuss (nicht zurückzahlbar) gefördert.
Förder-Sparplan für den “Lebensmitteltechniker in Vollzeit”:
1.Wohnsitz in Schleswig Holstein |
1.Wohnsitz außerhalb Schleswig Holstein |
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Maßnahme-Betrag | 8.600 € | 17.866 € |
Fördermittel-Höchstbetrag | 15.000 € | 15.000 € |
Förderung Aufstiegs-Bafög 50% Zuschuss, nicht zurückzuzahlen | -4.300 € | -7.500 € |
Verbleibender Restbetrag | 4.300 € | 10.366 € |
Zuätzliche Ersparnis: Erlass 50% nach bestandener Prüfung bei Aufnahme eines zinsfreien KfW Darlehens* |
-2.150 € | -3.750 € |
Verbleibender Eigenanteil | 2.150 € | 6.616 € |
Monatlicher Betrag | 90€ | 276€ |
Finanzierung Eigenanteil durch staatl. gefördertes Darlehen, 2 Jahre zins und tilgungsfrei |
Starten mit 0 € | Starten mit 0 € |
Unterhaltszahlungen während der Maßnahme als 100% Zuschuss gewährt!
Neu: Der Unterhaltsbeitrag wird als 100% nicht zurückzahlbarer Zuschuss, in der Höhe abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Die genaue Höhe ist von Ihrer indviduellen Situation abhängig. Die Förderämter helfen Ihnen bei der Ermittlung der Höhe Ihres individuellen Unterhaltsbeitrags. Wir unterstützen Sie dabei die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Verbindliche Förderberechnungen kann nur das Förderamt durchführen.
Förderung der Weiterbildung zum “Staatl. geprüften Lebensmitteltechniker”, berufsbegleitend:
1. Wohnsitz in Schleswig-Holstein | 1. Wohnsitz außerhalb Schleswig-Holstein | |
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Maßnahme-Betrag | 7.500 € | 15.000 € |
Förderung Aufstiegs-Bafög 50% nicht rückzahlbarer Zuschuss | -3.750 € | -7.500 € |
Verbleibender Restbetrag | 3.750 € | 7.500 € |
Zuätzliche Ersparnis: Erlass 50% nach bestandener Prüfung bei Aufnahme eines zinsfreien KfW Darlehens* | -1.875 € | -3.750 € |
Verbleibender Eigenanteil | 1.875 € | 3.750 € |
Monatlicher Betrag | 52 € | 104 € |
Finanzierung Eigenanteil durch staatl. gefördertes Darlehen,
2 Jahre zins- und tilgungsfrei |
Starten mit 0 € | Starten mit 0 € |
Nun gibt es keinen Grund mehr zu zögern. Starten Sie jetzt Ihre Karriere und beginnen Sie Ihre Weiterbildung am KIN.
Wir freuen uns auf Sie.
Birte Petersen-Zernitz
Sekretariat KIN-Fachschule
Telefon: +49 4321 601-98
Fax: +49 4321 601-99
E-Mail: petersen-zernitz@kin.de
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