Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten der Fortbildung zum Lebensmitteltechniker bzw. Industriemeister Lebensmittel (w/m/d)
Sie möchten eine hervorragende Fortbildung, die auch bezahlbar ist:
Hier finden Sie wertvolle Hinweise und Tipps zu den vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können um Ihre Fortbildungsziele zu realiseren. Bei Bedarf unterstützen wir Sie mit der individuellen Beratung bis zur Antragstellung, und der Berechnung sehr gern!
AUFSTIEGS-BAFÖG
Der Lebensmitteltechniker und der Industriemeister werden nach dem Aufstiegs-Bafög gefördert.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung besteht aus einem Maßnahmebeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird und für Vollzeitweiterbildungen zusätzlich aus einem Unterhaltsbeitrag, der, abhängig vom Einkommen und Vermögen, zu 100% als nicht zurück zu zahlender Zuschuss gewährt wird.
Für die Weiterbildung zum “Staatlich geprüften Techniker(m/w/d)” am KIN erhalten Sie eine umfassende staatliche Förderung, die es Ihnen ermöglicht, sich finanziell abgesichert ganz auf die Weiterbildung und damit Ihren nächsten Karriereschritt zu konzentrieren. Diese ist mit Inkrafttreten des AFBGändG für Maßnahmen mit Beginn 1.8.2020 noch einmal deutlich verbessert worden.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Das heißt das Aufstiegs-Bafög wird zu 50 % als Zuschuss und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Ein weiterer Darlehenserlass wird von der KfW nach bestandener Abschlussprüfung auf Antrag nochmal um 50% auf den offenen Betrag, verringert, so dass ca. 25 % zurückzuzahlen sind, bzw. vom Arbeitgeber übernommen werden.
Somit sparen Sie mit Aufstiegs-BAföG 75% der Gesamtkosten!
Förderung der Fortbildungskosten
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen. Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Die Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) werden zu 75% als Zuschuss (nicht zurückzahlbar) gefördert.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € werden gefördert.
Zuschussanteil 50 % plus Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Unterhaltsbeitrag während der Maßnahme als 100% Zuschuss gewährt!
Neu: Der Unterhaltsbeitrag wird als 100% nicht zurückzahlbarer Zuschuss abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Die genaue Höhe ist von Ihrer indviduellen Situation abhängig. Die Förderämter helfen Ihnen bei der Ermittlung der Höhe Ihres individuellen Unterhaltsbeitrags. Wir unterstützen Sie dabei die notwendigen Schritte zu unternehmen.Verbindliche Förderberechnungen kann nur das Förderamt durchführen. Wir helfen gerne beim Ausfüllen der Anträge.
Jetzt ohne finanzielle Sorgen zum “Staatl. geprüften Lebensmitteltechniker(m/w/d)” weiterbilden!
Förder-Sparplan für den “Lebensmitteltechniker in Vollzeit”:
1.Wohnsitz in Schleswig Holstein |
1.Wohnsitz außerhalb Schleswig Holstein |
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Maßnahme-Betrag | 8.600 € | 15.000 € |
Förderung Aufstiegs-Bafög 50% Zuschuss, nicht zurückzuzahlen | -4.300 € | -7.500 € |
Verbleibender Restbetrag | 4.300 € | 7.500 € |
Zuätzliche Ersparnis: Erlass 50% nach bestandener Prüfung bei Aufnahme eines zinsfreien KfW Darlehens* |
-2.150 € | -3.750 € |
Verbleibender Eigenanteil | 2.150 € | 3.750 € |
Monatlicher Betrag | 90€ | 156€ |
Finanzierung Eigenanteil durch staatl. gefördertes Darlehen, 2 Jahre zins und tilgungsfrei |
Starten mit 0 € | Starten mit 0 € |
Förderung der Weiterbildung zum “Staatl. geprüften Lebensmitteltechniker”, berufsbegleitend:
1. Wohnsitz in Schleswig-Holstein | 1. Wohnsitz außerhalb Schleswig-Holstein | |
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Maßnahme-Betrag | 7.500 € | 15.000 € |
Förderung Aufstiegs-Bafög 50% nicht rückzahlbarer Zuschuss | -3.750 € | -7.500 € |
Verbleibender Restbetrag | 3.750 € | 7.500 € |
Zuätzliche Ersparnis: Erlass 50% nach bestandener Prüfung bei Aufnahme eines zinsfreien KfW Darlehens* | -1.875 € | -3.750 € |
Verbleibender Eigenanteil | 1.875 € | 3.750 € |
Monatlicher Betrag | 52 € | 104 € |
Finanzierung Eigenanteil durch staatl. gefördertes Darlehen,
2 Jahre zins- und tilgungsfrei |
Starten mit 0 € | Starten mit 0 € |
Nun gibt es keinen Grund mehr zu zögern. Starten Sie jetzt Ihre Karriere und beginnen Sie Ihre Weiterbildung am KIN.
Wir freuen uns auf Sie.
Birte Zernitz
Sekretariat KIN-Fachschule
Telefon: +49 4321 601-98
Fax: +49 4321 601-99
E-Mail: zernitz@kin.de