Navigation

Alle Neuigkeiten und Termine nach Kategorien:

Kritik zu angebundenen Flaschenverschlüssen hält an

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind seit dem 3. Juli 2024 lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken durch die EU-Einwegplastik-Richtlinie verboten worden. Die Einführung der angebundenen Flaschenverschlüsse (tethered caps) hat zu verschiedenen Kritikpunkten geführt, besonders in der Frage des Recyclings, das sich seitdem deutlich erschwert hat.

Sie sind in jedem Falle nicht so leicht vom Flaschenkörper zu trennen und damit verschlechtert sich die Qualität des Recyclats erheblich. Die Handhabung wird im Besonderen durch den Verbraucher bemängelt, dass die angebundenen Verschlüsse beim Trinken insbesondere bei größeren Flaschen stören. Verbraucher befürchten auch, dass sich durch die feste Verbindungstelle zwischen Flasche und Verschluss Schmutz oder Bakterien ansammeln und damit das bereits geöffnete Getränk eher kontaminiert werden könnte.

Allerdings argumentieren Kritiker mit ökologischen Bedenken, dass für die Herstellung der angebundenen Verschlüsse mehr Plastik benötigt wird, was dem Ziel der Plastikreduktion widerspreche. Es wird hinterfragt, ob der ökologische Nutzen der Maßnahme den Aufwand und die möglichen Nachteile rechtfertigt. Für die Industrie hat das zu erhöhten Kosten in der Ausstattung der Abfülllinien geführt, der vom stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Peter Feller, auf 181.000 Euro pro Anlage veranschlagt wurde. Je Deckel kommt etwa noch ein Aufwand von 0,2 Cent/Stück dazu. Einige Produktionsunternehmen sehen in der Vorschrift eine Einschränkung für innovative Verpackungslösungen.

Peter Feller beziffert die zugrundeliegende europäische Richtlinie als ein Negativbeispiel für eine undifferenzierte ideologische Rechtsetzung und er betont, dass das Problem des Litterings in Deutschland weitgehend gelöst sei: „In Deutschland gibt es insbesondere bei Getränkeverpackungen seit vielen Jahren weltweit vorbildliche Sammelsysteme, die das Littering-Problem weitgehend gelöst haben. Diese stellen sicher, dass weit über 90 Prozent aller Getränkeverpackungen in die Wiederverwendung bzw. das Recycling laufen, so dass Littering somit vermieden wird. Für deutsche Abfüller stellt diese gesetzliche Vorgabe deshalb eine unnötige Belastung dar, einen nennenswerten ökologischen Vorteil begründet sie für die Umwelt in Deutschland indes nicht.“

Somit ist auch dieses ein Beispiel ungenauer EU-Gesetzgebung, was aber wie oben beschrieben nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass Deutschland mit Sicherheit ein vorbildliches Land im Sinne der gesamten Abfallsammlung und der Umweltverschmutzung ist. Wer Urlaub abseits der Touristenströme macht und über Nebenstrecken in unseren südlichen EU-Ländern fährt, wird sich manchmal schon gewundert haben, dass Abfall einfach in Täler gekippt und nicht deponiert wird.

Weltweit ist dieses nicht anders. Nicht umsonst führt der Diercke Weltatlas (bekannter deutscher Schulatlas) mittlerweile Zonen häufiger Windstillen der Ozeane (Kalmen), in denen es dann zu Ansammlungen von Plastikmüll kommt. Fünf große Meereswirbel haben sich gebildet: Nordpazifischer Wirbel, Südpazifischer Wirbel, Nordatlantischer Wirbel, Südatlantischer Wirbel, Indischer Ozean-Wirbel. Der Nordpazifische Wirbel (auch Great Pacific Garbage Patch) beispielsweise ist so groß wie Texas bzw. Mitteleuropa und enthält über 100 Millionen Tonnen Plastikmüll, der bei geringer Strömungsgeschwindigkeit zirkuliert. Ein Umlauf dauert mehrere Jahre.

Damit ist die EU ein Vorreiter zur Vermeidung von Kalmen, in der Hoffnung, dass dieses Vorgehen weltweit Schule machen möge. Befürworter sehen in den angebundenen Verschlüssen einen wichtigen Schritt zur Reduzierung von Plastikmüll in der Umwelt.

In diesem Zusammenhang sind wir auf einen interessanten Leitfaden der Bundesvereinigung der Deutschen Lebensmittelindustrie gestoßen. Für Letztvertreiber von bestimmten Einweg-Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil gilt seit Jahresbeginn 2023 eine Mehrwegangebotspflicht. Ab 2024 haben außerdem die Hersteller bzw. Inverkehrbringer dieser Verpackungen zusätzlich zum Lizenzentgelt eine Sonderabgabe an das Umweltbundesamt zu zahlen. Angesichts der Unsicherheiten darüber, welche Lebensmittelverpackungen von den Vorgaben erfasst sind, haben die Verbände der Systemgastronomie (BdS), der Ernährungsindustrie (BVE) und der Hersteller von Kunststoffverpackungen (IK) einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung im rechtlichen Sinne vorliegt.

Wir bieten Ihnen hier die Publikation „Was sind Einweg-Kunststofflebensmittelverpackungen im rechtlichen Sinne“ als PDF-Download an.