Was der „Green Deal“ mit der Neuorientierung im EU-Lebensmittelrecht auf sich hat
Der Green Deal spielt eine entscheidende Rolle in der Neuorientierung des EU-Lebensmittelrechts, da er ein zentrales Element der EU-Politik ist, das darauf abzielt, die europäische Wirtschaft und Gesellschaft in eine nachhaltigere Richtung zu lenken. Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal) wurde 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellt und ist die umfassendste Strategie der EU, um Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Plans betrifft die Nachhaltigkeit in vielen Bereichen, einschließlich der Lebensmittelproduktion und -konsum.
Die Verbindung zwischen dem Green Deal und dem EU-Lebensmittelrecht basiert auf der Farm-to-Fork-Strategie die 2020 vorgestellt wurde. Diese Strategie zielt darauf ab, das gesamte Ernährungssystem der EU nachhaltiger zu gestalten. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung einer gesünderen Ernährung, einer umweltfreundlicheren Landwirtschaft und einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion und -verteilung.
Dabei stehen einige Schwerpunkte im Vordergrund, z.B. die Förderung nachhaltiger Landwirtschaft, mit der die EU die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft verringern möchte, wie etwa den Einsatz von Pestiziden, Dünger sowie der Vernichtung von Biodiversität. Es wird ein stärkerer Fokus auf den Einsatz umweltfreundlicher Techniken und den Übergang zu ökologischer Landwirtschaft gelegt.
Ein weiteres Ziel dabei ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu sollen sowohl Konsumenten als auch Unternehmen ermutigt werden, effizienter mit Ressourcen umzugehen.
Außerdem möchte die EU die Ernährungsgewohnheiten der Bürger ändern, indem sie den Konsum von weniger umweltbelastenden und gesünderen Lebensmitteln wie pflanzlichen Produkten fördert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lebensmittelinformation und -kennzeichnung, um den Verbrauchern bewusstere Entscheidungen zu ermöglichen.
Der Green Deal fordert eine klimaneutrale Lebensmittelproduktion. Im Rahmen der EU-Lebensmittelverordnungen werden zunehmend Vorschriften entwickelt, die Landwirte und Unternehmen dazu anregen, umweltfreundlichere Technologien zu nutzen, die den CO2-Ausstoß verringern, die Wassernutzung reduzieren und den Verlust von natürlichen Ressourcen minimieren.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des „grünen Handels“ ist die Regulierung von Chemikalien und anderen schädlichen Stoffen, die in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion verwendet werden. Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sollen gefährliche Pestizide, Zusatzstoffe und andere Schadstoffe in Lebensmitteln weiter reduziert werden. Das betrifft auch die Zertifizierung von Bio-Produkten, die verstärkt als umweltfreundlicher und gesundheitsförderlicher hervorgehoben werden.
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft wird ebenfalls unterstützt. Dieses umfasst unter anderem die Reduktion von Verpackungsmaterialien, die Förderung von recycelbaren Verpackungen und die Unterstützung von Lebensmittelverpackungen ohne Plastik. Die EU strebt an, bis 2030 alle Verpackungen von Lebensmitteln auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Weise zu gestalten.
Dabei ist auch eine Förderung der Forschung und Entwicklung von neuen, innovativen Methoden der Lebensmittelproduktion, wie etwa die Zellkultivierung und die Entwicklung von pflanzenbasierten Alternativen zu tierischen Produkten unerlässlich. Diese Technologien werden die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt verringern und gleichzeitig eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion ermöglichen.
Insgesamt werden auch Maßnahmen zur Sicherstellung unterstützt, dass die EU in einem globalen Markt wettbewerbsfähig bleibt. Dies betrifft auch die Weltmarktanforderungen für nachhaltige Produktion und die Förderung des fairen Handels. EU-Lebensmittelrechtsvorschriften, die im Einklang mit dem Green Deal stehen, sollen Unternehmen helfen, die steigende Nachfrage nach nachhaltigeren Lebensmitteln zu bedienen.
Der Green Deal und die Neuorientierung im EU-Lebensmittelrecht sind eng miteinander verbunden, da der Green Deal die Grundlage für viele der Reformen und Initiativen bildet, die das europäische Ernährungssystem transformieren sollen. Die Farm-to-Fork-Strategie ist ein Schlüsselmechanismus, um die Vision des Green Deals zu verwirklichen, indem sie die Lebensmittelproduktion und -verteilung auf Nachhaltigkeit, Gesundheit und Umweltbewusstsein ausrichtet. Ziel ist es, die EU zu einem Vorreiter auf dem Gebiet nachhaltiger Lebensmittelproduktion zu machen und gleichzeitig den Klimaschutz, die biologische Vielfalt und die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern.
Entnehmen Sie hierzu weitere Informationen dem Leitartikel der EuZ (Zeitschrift für Europarecht) von Martin Holle aus dem Januar 2025: „Ist der Green Deal am Ende?“