Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse geändert zum 01.01.2025
Die neuen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse gemäß der Verordnung (EU) 2023/2429 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 wurden reformiert, um sie den aktuellen Bedürfnisse anzupassen.
Dabei wurden konkrete Ziele verfolgt:
- Abbau von Handelshemmnissen
- Förderung hochwertiger und sicherer Produkte
- Verringerung von Lebensmittelbetrug
- Gewährleistung des Verbraucherschutzes
Zusätzlich wurden weitere Schwerpunkte integriert, wie die verstärkte Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, ein größerer Spielraum für Erzeuger und Händler zur Vermarktung von Erzeugnissen mit optischen Mängeln sowie die Verbesserung der Verbraucherinformation im Sinne der Farm-to-Fork-Strategie.
Dabei gleichen sich die neuen Verordnungen stärker an internationale Standards, wie der UNECE-Norm, an.
Bereits am 23.11.2023 trat der Umgang mit Lebensmittelspenden in Kraft und wird nun fortan in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EU) 2023/2429 geregelt.
Die Hauptbestimmungen der neuen Verordnungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Aufhebung alter Verordnungen:
Mit dem Inkrafttreten werden die Verordnungen (EU) Nr. 543/2011, (EU) Nr. 1333/2011 und (EG) Nr. 1666/1999 aufgehoben.
Der Kommentar
Die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2429 DER KOMMISSION “… Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, …” ist nun in Kombination mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2430 in der Welt der Nachhaltigkeit angekommen.
In der mit Wirkung zum 01. Januar 2025 in Kraft getretenen optimierten Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse kommt nun das an, was für viele eher ein Selbstverständnis war und durch bisherige Rechtsprechung eher verhindert wurde:
Verringerung der Lebensmittelverschwendung!
Insbesondere bei der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 war man sichtlich bemüht Worte und Vorschriften zu finden, die der übermäßigen Verschwendung in der qualitativen Bewertung von Obst und Gemüse entgegenwirken.
Darüber darf man dankbar sein, denn nicht selten werden gut 30% der geernteten Früchte einfach vernichtet, weil sie “nicht der Norm” entsprechen.
Dabei hat die Vernichtung von Obst und Gemüse mehrere bedeutende Auswirkungen auf den Lebensmittelmarkt, wie den Preisanstieg durch Verknappung des Angebotes oder der Verschwendung von wichtigen Ressourcen wie Energie, Wasser und Ackerflächen. Diese ineffiziente Nutzung der verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen, führt nicht nur zu wirtschaftlichen Verlusten. Auch die Kosten für die Vernichtung und Entsorgung verdorbener Lebensmittel belaufen sich weltweit auf Milliardenbeträge. Dies stellt eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für die gesamte Lebensmittelindustrie dar.
Die Lebensmittelverschwendung trägt erheblich zum Klimawandel bei. Etwa 10 Prozent der Treibhausgasemissionen in reichen Ländern stammen von nicht genutzten Lebensmitteln. Strenge Qualitätsstandards des Einzelhandels, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, führen dazu, dass große Mengen verzehrfähiger Agrarprodukte vernichtet werden. Dies verzerrt den Markt und beeinflusst die Produktionsentscheidungen in der Landwirtschaft.
Wie schön, dass #uglyfruits endlich nicht mehr hässlich, sondern willkommen sind!
In jedem Falle ist es der richtige Weg sich von den strengen Normen und einer Überregelung des Bürokratismus zu verabschieden. Es ist ein guter Anfang, auch das in der Gesellschaft zuzulassen, was nicht der Norm entspricht. Es ist deswegen nicht schlechter, es sieht einfach nur anders aus.
Folgen Sie hier dem Link zur offiziellen Zusammenfassung des Bundesministeriums für Ernährung (BEL) mit weiterführenden Informationen.