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Neufassung der Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade

Neufassung der Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade

Diese Neufassung trägt der Entwicklung seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2008 Rechnung. Aus den ursprünglichen Leitsätzen des Bundesverbandes der Deutschen Feinkostindustrie e. V. wurde durch Zusammenführung eine europäisch basierte Richtlinie. Sie vereint die Beschreibungen der drei verwandten Erzeugnisse Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade in einem Dokument. Damit wurde der 2015 aktualisierte “Code of Practice Mayonnaise” als Anhang in die Richtlinie einbezogen. Während der Code of Practice die Zusammensetzung von Mayonnaise regelt, enthält die Richtlinie ergänzende Hinweise zur Kennzeichnung und Aufmachung. Dabei zielt die Richtlinie darauf ab, den aktuellen üblichen Handelsbrauch für den Verkehr mit Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade in Deutschland zu beschreiben.

In der branchenübergreifenden Überprüfung wurde die Richtlinie in den Gremien des Lebensmittelverbands unter Einbeziehung aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft überprüft und in der Verkehrsauffassung der Lebensmittelwirtschaft gebilligt.

Dazu hat der Lebensmittelverband im Juni 2024 eine Schrift veröffentlicht, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.