Neuartige Lebensmittel: Neue Leitlinien der EFSA unterstützen bei der Antragstellung
Die EFSA hat zwei wichtige Leitliniendokumente veröffentlicht, um Antragsteller bei der Einreichung von Anträgen für neuartige Lebensmittel und traditionelle Lebensmittel aus Drittländern zu unterstützen:
1. Leitlinien für neuartige Lebensmittel:
Diese Leitlinien erläutern detailliert, welche Informationen Antragsteller für die Risikobewertung eines neuartigen Lebensmittels bereitstellen müssen. Die Antragsunterlagen sollten Folgendes enthalten:
- Beschreibung des Produkts
- Daten zu kompositorischen, ernährungsphysiologischen, toxikologischen und allergenen
Eigenschaften - Informationen zum Herstellungsverfahren
- Vorgeschlagene Verwendungen und Verwendungsmengen
2. Leitlinien für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern:
In einem separaten Leitfaden geht die EFSA auf die Anforderungen für traditionelle Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten ein. Antragsteller müssen hier Folgendes nachweisen:
- Sichere Verwendung des Lebensmittels in mindestens einem Land außerhalb der EU
- Verwendungszeitraum von mindestens 25 Jahren
Diese Leitlinien sollen sicherstellen, dass die eingereichten Informationen ausreichend sind, damit die EFSA eine fundierte Sicherheitsbewertung durchführen kann, bevor Risikomanager über die Marktzulassung entscheiden.
Die EFSA hat bei der Entwicklung dieser Leitlinien eng mit Interessengruppen zusammengearbeitet, unter anderem durch eine öffentliche Konsultation und ein Treffen in Brüssel, um Rückmeldungen zu den Entwürfen einzuholen.
Die neuen EFSA-Leitlinien heben insbesondere zwei neuartige Lebensmittelquellen hervor:
- Zellfleisch (auch als kultiviertes oder In-vitro-Fleisch bekannt)
- Produkte aus Präzisionsfermentation
Diese beiden Kategorien wurden in den aktualisierten Leitlinien speziell berücksichtigt, da bisher spezifische Informationen zu deren Zulassung gefehlt hatten. Die EFSA hat hier nachgebessert und bietet nun detailliertere Vorgaben für Unternehmen, die solche innovativen Lebensmittel auf den Markt bringen wollen.
Die Aufnahme dieser neuen Quellen in die Leitlinien wird von der Branche als wichtiger Schritt begrüßt, da es sich um aufstrebende Technologien im Bereich der alternativen Proteine handelt. Allerdings weisen Experten darauf hin, dass es in manchen Bereichen, wie beispielsweise bei den erforderlichen wissenschaftlichen Tests für Zellfleisch, noch Grauzonen gibt, die weiterer Klärung bedürfen.
Die Aktualisierung der Leitlinien zeigt, dass die EFSA bemüht ist, mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der neuartigen Lebensmittel Schritt zu halten und den Zulassungsprozess für innovative Produkte zu erleichtern.
Weiterreichende Informationen finden Sie auf der Website des BVL.