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Inhalt des Merkblatts zur neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) 2025 der deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK/DIHK)

Inhalt des Merkblatts zur neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) 2025 der deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK/DIHK)

Das Merkblatt der deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK/DIHK) zur neuen europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) 2025 informiert Unternehmen über die wichtigsten Inhalte, Pflichten und Auswirkungen der neuen EU-Verordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist und nach einer Übergangsfrist ab 12. August 2026 verbindlich gilt.

Zentrale Themen und Schwerpunkte des Merkblatts:

  • Ziele der PPWR:
    Die Verordnung verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Vorgaben europaweit zu harmonisieren. Bis 2030 sollen alle Verpackungen in der EU recyclingfähig sein.
  • Anwendungsbereich:
    Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, also Hersteller, Importeure, Händler und Online-Shops.
  • Neue Anforderungen an das Verpackungsdesign:
    Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein. Es gibt Vorgaben zu Materialeinsatz, Verboten bestimmter Einwegverpackungen, Mindest-Rezyklatanteilen (z. B. bei PET-Flaschen) und zur Reduzierung von Leerraum in Verpackungen.
  • Förderung von Mehrweg und Wiederverwendung:
    Die Verordnung setzt verbindliche Quoten für Mehrwegverpackungen und Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR):
    Unternehmen werden verpflichtet, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Verpackungen zu tragen. Sie müssen künftig detaillierter dokumentieren und nachweisen, wie sie die Vorgaben erfüllen.
  • Kennzeichnungspflichten:
    Neue Symbole und Hinweise zur Materialzusammensetzung und Entsorgung werden vorgeschrieben.
  • Zeitplan und Übergangsfristen:
    Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, die verbindliche Anwendung beginnt nach einer 18-monatigen Übergangsfrist am 12. August 2026.
  • Empfehlungen für Unternehmen:
    Das Merkblatt gibt Hinweise, wie sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, etwa durch Umstellung auf recyclingfähige Materialien, Anpassung der Produktionsprozesse und strategische Planung.

Das DIHK-Merkblatt bietet damit einen praxisorientierten Überblick über die neuen Pflichten und gibt Unternehmen konkrete Orientierungshilfen, wie sie die Umsetzung der politisch motivierten PPWR rechtzeitig und rechtskonform gestalten können.

Ziel ist es, die betroffenen Unternehmen auf die erheblichen Veränderungen im Verpackungsrecht und die Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft vorzubereiten.

Link zum Merkblatt der DIHK