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Allergeninformation und -kennzeichnung

Allergeninformation und -kennzeichnung: Europäische Kommission kündigt Rechtsvorschriften zur vorsorglichen Allergenkennzeichnung an

Die Europäische Kommission hat am 12.02.2026 die Rechtsvorschriften und eine öffentliche Konsultation zur freiwilligen vorsorglichen Kennzeichnung von Allergenen (Precautionary Allergen Labelling, PAL) angekündigt. Die Verabschiedung dieser Maßnahme ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen. Die Ankündigung der geplanten Initiative, europaweit einheitliche Anforderungen für die freiwilligen Angaben über das mögliche unbeabsichtigte Vorhandensein von Allergenen in Lebensmitteln festzulegen, ist auf dem Portal „Have Your Say“ der Kommission zu finden.

Nach Ansicht der Kommission würde ein harmonisierter Ansatz für die freiwillige vorsorgliche Allergenkennzeichnung:

  •   Allergikern klarere und einheitlichere Informationen liefern,
  •   dazu beitragen, unnötige Einschränkungen bei Lebensmittelauswahl zu vermeiden, und
  •   den Binnenmarkt unterstützen, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten würden.

Gemäß der Ankündigung soll die Initiative in Form einer Durchführungsverordnung umgesetzt werden, deren Verabschiedung durch die Kommission für das vierte Quartal 2027 vorgesehen ist. Eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Durchführungsverordnung soll im zweiten und dritten Quartal 2027 durchgeführt werden. Zuvor ist vorgesehen, die Interessengruppen zu konsultieren.

Die Arbeiten an der Durchführungsverordnung haben noch nicht begonnen. Nach vorliegenden Informationen beabsichtigt die Europäische Kommission, die EFSA einzubeziehen. In welcher Form dies geschehen wird, ist noch nicht entschieden. Denkbar wäre, die EFSA entweder um eine Stellungnahme oder um eine Validierung der Empfehlungen der FAO/WHO-Expertengruppe zur Risikobewertung von Lebensmittelallergenen zu bitten, insbesondere in Bezug auf Referenzdosen (RfDs).

Wie berichtet berät das Codex-Komitee für Lebensmittel­kennzeichnung aktuell über Leitlinien zur freiwilligen Allergenkennzeichnung (Guidance on Precautionary Allergen Labelling – PAL). Von FAO und WHO wurde zur Unterstützung dieser Arbeiten eine Expertenkonsultation durchgeführt, um auf Basis der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Lebensmittelallergenen und zu ihrem Umgang u. a. Referenzdosen für die freiwillige Allergenkennzeichnung festzulegen. Die Ergebnisse der Beratungen und die abgeleiteten Empfehlungen der Expertenkonsultationen sind veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Beratungen um die PAL-Leitlinien auf internationaler Ebene.

Bekanntlich haben mehr und mehr Mitgliedstaaten in der Europäischen Union ihre nationalen Vorgaben zur freiwilligen Allergenkennzeichnung (Precautionary Allergen Labelling, PAL) bzw. das Vorgehen der Überwachungsbehörden bereits an den Empfehlungen der FAO/WHO-Expertengruppen angepasst, zuletzt Niederlande und Spanien. Diese aktuellen Entwicklungen und damit einhergehende Diskussionen waren sicherlich ein Beweggrund der Europäischen Kommission, nicht mehr den Abschluss der Beratungen im Codex Alimentarius abzuwarten, sondern die Arbeit auf europäischer Ebene parallel zu beginnen.

Wir werden Sie informieren, sobald konkretere Informationen über die nächsten Schritte vorliegen und bekannt geworden ist, wann und in welcher Form die Beratungen mit den Mitgliedstaaten aufgenommen werden sollen.

 

Quelle:
https://www.lebensmittelverband.de/de/