Der Lebensmittelverband Deutschland hat eine 80-seitige Leitlinie über Präventionsmaßnahmen (PRPs) gegen Lysterien herausgebracht, in der sachlich strukturiert die Herangehensweise wiedergegeben wird.
Es beginnt wie immer mit den rechtlichen Grundlagen und Pflichten, die im Zusammenhang mit Lysterien stehen. Wer fordert was und welche Maßnahmen sind im Sinne der Prävention zu ergreifen. Was ist zu tun, wenn ein Auftreten an Listeria monocytogenes registriert wird.
Der allgemeinen Voraussetzung im Betrieb wird erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt, denn hier sollte das HACCP als Vorsorgeprogramm greifen. Präventivprogramme (PRPs) erfordern gute Praktiken in Materialfluss und Raumplanung, Personalfluss und Personalhygiene sowie Reinigung und Desinfektion. Ergänzend hierzu Empfehlungen für besondere Hygiene- und Risikozonen. Beschrieben werden auch besondere Verfahren zur Reduktion von Listerien sowie branchenbezogene weiterführende Empfehlungen.
Der Risikoabschätzung und den Einflusskriterien wird dankenswerter Weise ein eigenes Kapitel gewidmet, das häufig in der Praxis nicht vollumfänglich betrachtet wird. Das wissen wir selbst aus Beratungen zu Lysterienfällen, wobei die Unternehmen trotz existierendem HACCP leicht die Tragweite eines Lysterienauftretens unterschätzen. Hier ist die Betrachtung eines jeden Prozessschrittes zwingend notwendig, eine Validierung des Verfahrens mit externer Hilfe (zur Vermeidung des Tunnelblicks) sinnvoll.
Das Monitoring ist die wichtigste Aufgabe, die es bei einem Auftreten von Listeria monocytogenes zu bewältigen gilt. Systematische tabellarische Buchführung, wo an welcher Stelle im Werk oder Prozess Listerien aufgetreten sind oder immer wieder rezepturbedingt auftreten. Peinlich genaue Dokumentation und das Führen von Probenplänen erleichtern das Sichtbarmachen der mikrobiellen Herausforderung. Dazu ergänzen Beispiele in dieser Leitlinie das Feld des Umfeldmonitorings.
Schlussendlich werden die Maßnahmen die beim Auftreten von Listerien, sowie bei Grenzwertüberschreitungen derselben einzuleiten sind, dargestellt. Dazu gehören auch die Meldepflichten gemäß Artikel 19 der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002.
Ein umfassendes Werk also, dass eine hilfreiche Schrift darstellt den Umgang mit Listerien zu vereinfachen.
Zur gesamten pdf des Lebensmittelverbandes gelangen Sie hier.
Grundsätzlich bieten wir Ihnen beim Entdeckungsfall von Listerien an, Ihren Betrieb umfassend zu auditieren und gemeinsam Schritte einzuleiten, um die Gefahr zu bannen. Wir erstellen mit Ihnen ein Monitoring entlang Ihres HACCP und helfen Ihnen das Risiko in den Griff zu bekommen.
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