Die Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse vom 14. April 2022 wurde am 28.07.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Text der vorhergehenden Fassung wurde in weiten Bereichen unverändert in die neue Fassung übernommen.
Jedoch wurden die Leitsätze komplett neu strukturiert, wodurch jetzt alle Erzeugnisse andere Leitsatznummern als bisher haben.
Das Dokument kann auf der Seite des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) eingesehen und heruntergeladen werden.