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Anmeldung zur KIN Food-Start-Up-Xchange

Anmeldung zur KIN Food-Start-Up-Xchange

Hiermit erkläre ich die Teilnahme am KIN-Food-Start-Up-Xchange 2024.

Ich versichere, dass

  • ich den Schutz geistigen Eigentums anerkenne und respektiere.
  • dass die eingereichte Idee/Innovation nicht bereits durch eine andere Person patentiert oder anderweitig geschützt worden ist.

Mir ist bekannt, dass die Leistungen im Rahmen der KIN-Food-Start-Up-Xchange nicht gewährt werden können, wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden.

Meine Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der KIN-Food-Start-Up-Xchange verwendet.

Ich erkläre mich bereit, falls meine „Bewerbung“ ausgewählt wird, persönlich vor dem Publikum des KIN-Symposiums anwesend zu sein und die „Bewerbung“ im Rahmen einer Pitch-Veranstaltung vor den Teilnehmern zu präsentieren und mich der Bewertung des Publikums zu stellen

Der KIN-Food-Start-Up-Xchange wird vom Lebensmittelinstitut KIN e.V. vergeben und von der GUTOM GmbH & Co KG gesponsort.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ich bestätige mit meiner Anmeldung die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und die Anerkennung der Teilnahmebedingungen.

Daten für die Anmeldung

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    Teilnahmebedingungen

    1.1      Zielgruppen

    Die KIN-Food-Start-Up-Xchange wendet sich an alle, die eine Idee für ein innovatives Produkt, ein innovatives Verfahren oder eine innovative Dienstleistung aus dem Bereich der Ernährungswirtschaft (z.B. Industrie, Handwerk, Systemgastronomie) vorstellen möchten und das Ziel verfolgen ein Unternehmen zu gründen oder schon gegründet haben.

    Gesucht werden die innovativsten Ideen und Konzepte von Food-Start-Ups.  Die KIN-Food-Start-Up-Xchange hat das Ziel junges, kreatives und innovatives Unternehmertum zu fördern.

    Es werden innovative und nachhaltige Geschäftsideen gesucht und ausgezeichnet.

    Der KIN-Food-Start-Up-Xchange richtet sich an Unternehmen die nicht länger als drei Jahre selbständig sind (Stichtag: 1. Januar 2021) und / oder sich derzeit noch in der Gründungsphase befinden.

    Teilnahmeberechtigt sind innovative Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen.

    Die Idee muss darstellbar über ein hohes kreatives-innovatives Markt- und Wachstumspotenzial verfügen.  Ein schon abgeschlossener Gründungsprozess ist nicht erforderlich, sollte allerdings im laufenden Wettbewerbsjahr angestrebt werden.

    1.2      Preis und Preisgeld

    Der erste Preis ist mit 3.000€ dotiert, der 2-te und 3-te Platz wird mit attraktiven Gutscheinen für Dienstleistungen des Lebensmittelinstitut KIN e.V. / der KIN GmbH prämiert.

    Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des KIN-Symposiums am 2. Tag der Veranstaltung  am 26. September 2024.

    1.3      Anmeldung

    Zur Teilnahme am Wettbewerb ist eine digitale Anmeldung über die KIN-Homepage (www.KIN.de) erforderlich. Eine Anmeldung zum Wettbewerb ist für die Teilnehmer unverbindlich. Es müssen keine Unterlagen eingereicht werden, da die Teilnehmer Ihre Idee auf dem KIN-Symposium live „pitchen“, sondern nur die Idee grob beschrieben werden.

    1.4      Einreichung

    Pro Teilnehmer kann nur eine Idee bzw. Innovation eingereicht werden. Im Wettbewerb werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die rechtzeitig zum Anmeldetermin eingegangen sind, maßgeblich ist das Anmeldedatum. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 11. September 2024 auf der Homepage angemeldet werden.

    1.5      Teilnahmebeschränkung

    Die Idee / Innovation darf nicht vor dem 01.01.2022 patentiert, mit Schutzrechten versehen oder veröffentlicht bzw. vermarktet worden sein.

    1.6     Auswahl der Gewinner

    Das Publikum entscheidelt via pre-Voting welche Startups pitchen.

    Das Publikum bestimmt danach den ersten, zweiten und dritten Platz.

    1.7      Durchführung des Wettbewerbs

    Aus der Teilnahme an der KIN-Food-Start-Up-Xchange und aus der Vorbereitung und Einreichung von Arbeiten entsteht den Teilnehmern keinerlei Anspruch gegen das KIN als Veranstalter dieses Wettbewerbs.

    Das KIN als Veranstalter der KIN-Food-Start-Up-Xchange behält sich vor, über die Prämierung der eingereichten Wettbewerbsunterlagen nach dem pre-Voting und anschließendem Pitch in freier Beurteilung zu entscheiden, wobei diese Entscheidung keiner Begründung bedarf. Gegebenenfalls braucht keiner der eingereichten Wettbewerbsbeiträge prämiert zu werden. Informationen über die Preisträger (Name und Kontaktdaten der Team-Ansprechperson, Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, vom Team erstellte Bilder und Videoaufzeichnungen, Firmenlogos für den Fall der Prämierung) können zur Veröffentlichung an die Medien weitergegeben werden und zusätzlich auf den Websites www.kin.de  sowie in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Der Wettbewerb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden, ohne dass den Teilnehmern hieraus irgendwelche Ansprüche entstehen.

    1.8      Vertraulichkeit und Datenschutz

    Der Veranstalter, sowie die zur Begutachtung hinzugezogenen Experten, werden die eingereichten Bewerbungen vertraulich behandeln. Die Wettbewerbsbeiträge dürfen von dem Veranstalter und den Beteiligten nur zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbes und nicht kommerziell verwertet werden. Die Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die bei Einreichung der Wettbewerbsbeiträge der Öffentlichkeit bereits bekannt waren oder danach ohne schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten bekannt werden.

    1.9      Sonstiges

    Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen stehen.

    Mit der Anmeldung und der Einreichung der Beschreibung der Idee / Innovation erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.