Navigation

Alle Neuigkeiten und Termine nach Kategorien:

Mit „Marmelade to go“ steht das Umweltbundesamt in der Kritik. Warum eigentlich?

Das Umweltbundesamt (UBA) steht in der Kritik, weil es die Portionsverpackungen für Marmelade (“Marmelade to go”) als abgabepflichtig im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) eingestuft hat – obwohl diese Portionspackungen vor allem in der Gastronomie, Krankenhäusern und Altenheimen verwendet und dort zu 100% ordnungsgemäß entsorgt werden. Kritiker, darunter Vertreter der Ernährungsindustrie, bemängeln, dass das UBA den Anwendungsbereich des Gesetzes sehr weit auslegt und damit über den klaren Wortlaut hinausgeht. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten und bürokratische Belastungen für Verbraucher und Wirtschaft, ohne dass ein ökologischer Nutzen erkennbar ist. Das UBA begründet die Einstufung damit, dass diese Portionspackungen am Frühstückstisch direkt an den Endverbraucher abgegeben werden, was ein Risiko darstelle, da sie möglicherweise achtlos weggeworfen werden könnten. Diese restriktive Auslegung widerspricht laut Kritik auch den Empfehlungen der Einwegkunststoff-Kommission und führt zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Behörden.

Zusätzlich wird kritisiert, dass durch solche Entscheidungen auch andere verzehrfertige Lebensmittelverpackungen (etwa Joghurtbecher) plötzlich der Abgabepflicht unterliegen könnten, was für viele Hersteller und letztlich Verbraucher zu erheblichen Mehrkosten führt. Die Auslegung des UBA wird als übertrieben und nicht im Sinne des europäischen Gesetzgebers betrachtet.

Kurz gesagt: Die Kritik am UBA entsteht dadurch, dass es Verpackungen wie die „Marmelade to go“-Portionsverpackungen abgabepflichtig macht, obwohl deren Nutzung und Entsorgung in bestimmten Bereichen hygienisch notwendig und kontrolliert erfolgt und die Entscheidung ohne erkennbaren Umweltvorteil zu höheren Kosten und Rechtsunsicherheiten führt.

Lesen Sie hierzu eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. vom 14.03.2025. Hier geht es zum Artikel.