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Bio-Recht – Was ist neu? Die Novelle der EU- Öko- Basisverordnung richtig umsetzen

Bio-Recht – Was ist neu? Die Novelle der EU- Öko- Basisverordnung richtig umsetzen

Seit dem 01.01.2022 muss die neue Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) angewendet werden.

Welche Neuerungen das Bio-Recht bezüglich der Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Zutaten, Bio-Zusatzstoffen sowie Umgang mit Verstößen und Kontaminanten bringt und welche Anforderungen an die Öko-Kontrolle und die Überwachung gestellt werden, erfahren Sie in diesem Seminar.

Themen:

  • Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Lebensmittelzutaten und Lebensmittelzusatzstoffen
  • Öko-Basis-Verordnung 2018/848 – was ist neu?
  • Anforderungen an die Öko-Kontrolle und aus Sicht der Überwachung
  • Umgang mit Verstößen und Kontaminanten

Teilnehmer:

Mitarbeiter/innen aus dem Qualitätsmanagement, der Qualitätssicherung und Marketing und Recht, die für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen für Bio-Produkte zuständig sind und sich mit der Produktion, Einfuhr, Deklaration und Überprüfung von Bio-Lebensmitteln beschäftigen.

Seminarleitung

Ulrich Schoennagel, Lebensmittelinstitut KIN e.V., Neumünster

Referenten:

Karolin Triebel, Lebensmittelinstitut KIN e.V., Neumünster

Christine Matt, Leitung der Kontrollstelle DE-Dko 009, LC-Landwirtschafts-Consulting GmbH, Rendsburg

Veranstaltungsort:

Neumünster

Preis:

835€

Termine und Buchung



Gerne führen wir dieses Seminar auch als auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Firmenseminar durch. Sprechen Sie mich gerne dazu an: