Bio-Recht – Was ist neu? Die Novelle der EU- Öko- Basisverordnung richtig umsetzen
Seit dem 01.01.2022 muss die neue Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) angewendet werden.
Welche Neuerungen das Bio-Recht bezüglich der Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Zutaten, Bio-Zusatzstoffen sowie Umgang mit Verstößen und Kontaminanten bringt und welche Anforderungen an die Öko-Kontrolle und die Überwachung gestellt werden, erfahren Sie in diesem Seminar.
Themen:
- Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Lebensmittelzutaten und Lebensmittelzusatzstoffen
- Öko-Basis-Verordnung 2018/848 – was ist neu?
- Anforderungen an die Öko-Kontrolle und aus Sicht der Überwachung
- Umgang mit Verstößen und Kontaminanten
Teilnehmer:
Mitarbeiter/innen aus dem Qualitätsmanagement, der Qualitätssicherung und Marketing und Recht, die für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen für Bio-Produkte zuständig sind und sich mit der Produktion, Einfuhr, Deklaration und Überprüfung von Bio-Lebensmitteln beschäftigen.
Seminarleitung
Ulrich Schoennagel, Lebensmittelinstitut KIN e.V., Neumünster
Referenten:
Karolin Triebel, Lebensmittelinstitut KIN e.V., Neumünster
Christine Matt, Leitung der Kontrollstelle DE-Dko 009, LC-Landwirtschafts-Consulting GmbH, Rendsburg
Veranstaltungsort:
Neumünster
Preis:
835€
Termine und Buchung
Gerne führen wir dieses Seminar auch als auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Firmenseminar durch. Sprechen Sie mich gerne dazu an: