Navigation

Neues aus Brüssel: Neue Gesetze auf nationaler Ebene in 2024

Neue Gesetze auf nationaler Ebene in 2024:

 

Kennzeichnung von Fleisch mit Aufzucht- und Schlachtland:
Ab dem 1. Februar 2024 gilt die Regelung, dass Fleisch, egal ob verpackt oder nicht, mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein muss. Das gilt bildlich gesprochen besonders für die Bedientheke im Supermarkt und in Metzgereien. Die Kennzeichnung kann zum Beispiel durch ein Schild oder einen Aushang erfolgen, wie es für lose Ware üblich ist.
Das besondere bleibt, in der EU gilt seit April 2015 die Kennzeichnungspflicht für verpacktes Fleisch, Deutschland toppt das Gesetz um die zusätzliche Regelung nun für unverpacktes Fleisch.

 

Schrittweise Einführung des schwarz-weißen Tierhaltungslogos
Passend dazu wird ab diesem Jahr schrittweise das staatliche schwarz-weiße Tierhaltungslogo eingeführt, für fünf verschiedene Haltungsformen (Stall, Stall mit etwas mehr Platz, Frischluftstall, Stall mit Auslauf, Bio-Haltung). Es gilt zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, das gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird. Allerdings sind lange Übergangszeiten vorgesehen: Bis Juli 2025 darf Schweinefleisch auch ohne Tierhaltungskennzeichnung verkauft werden. Nach und nach soll das Logo auf weitere Nutztiere ausgeweitet werden.

 

Pfandregelung
Die Pfandregelung für Einweggetränke wird für Verbraucher und Verbraucherinnen klarer und übersichtlicher: Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Einwegpfand von 25 Cent auch für Milch und Milchmischgetränke in Einwegflaschen und Dosen, die bislang pfandfrei waren. Dazu zählen auch viele Energydrinks, die häufig einen hohen Molkeanteil haben.
Diese Regelung ist umstritten, da zu recht befürchtet werden darf, dass die Einbringung von Milchresten in das Behälterrücklaufsystem zu erheblichen hygienischen Herausforderungen führen wird.

 

Trinkwasser / Anpassung um Grenzwert von Bisphenol A
Weitere gesetzliche Änderungen betreffen das Leitungswasser, das in Deutschland streng reguliert und von hoher Qualität ist. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt zum Beispiel ab dem 12. Januar 2024 ein Grenzwert für Bisphenol A, das in der Kunststoffherstellung verwendet wird und im Körper eine hormonähnliche Wirkung haben kann. In den kommenden Jahren sollen auch Grenzwerte für andere Chemikalien folgen. Ab 2028 sollen zudem die bestehenden Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärft werden.

 

Nutzen Sie auch für Lebensmittelrecht unsere Seminare, um die Chance zu erhalten mit einem Referenten des Faches, Herrn Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer, Rechtsanwalt für Lebensmittelrecht, Hamburg, auch konkret zu Ihrem Anwenderfall zu sprechen:

Seminare zum Thema Lebensmittelrecht in 2024:

QL L050124
Lebensmittelrecht I: Kompakt und auf den Punkt gebracht
Termin: 27.05.2024 – 28.05.2024

QL L050424
Lebensmittelrecht II: Lebensmittelkennzeichnung – Vom Rezepturdesign zum sicheren Etikett
Termin: 05.06.2024 – 06.06.2024