EU Green Claims-Richtlinie
Für Unternehmen ist es ein wichtiges Werkzeug in der Werbung Bemühungen zum Klimaschutz zu kommunizieren.
„Tue Gutes und rede darüber“. So können sie sich von Mitkonkurrenten absetzen und ihren Kunden einen Kaufanreiz bieten. Die Aussagen, die getroffen werden, müssen natürlich der Wahrheit entsprechen und dürfen potenzielle Kunden nicht in die Irre führen. Um das sicherzustellen, plant die EU-Kommission eine neue Richtlinie.
Umweltaussagen dürfen nach dem Entwurf nur noch getroffen werden, wenn sie vorher durch wissenschaftliche Gutachten belegt worden sind und eine Zertifizierung erfolgt ist. Dafür sollen unabhängige Prüfstellen geschaffen werden. Die Zertifizierung soll alle 5 Jahre erneuert werden. Bei fehlerhaften Aussagen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR) sind von den Regelungen ausgeschlossen.
Bereits jetzt sind irreführende Umweltaussagen auf Grundlage des allgemeinen Irreführungsverbotes aus der Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken (UFP-RL) verboten. Durch die Richtlinie ist eine weitere Verschärfung der Anforderungen geplant, es könnte eine Überregulierung drohen.
Die Erfüllung der Vorgaben, um mit Umweltaussagen werben zu dürfen, wird mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden sein. Das wird vor allem kleine und mittelständische Unternehmen belasten. Es stellt sich die Frage, ob Unternehmen den Aufwand, mit Umweltaussagen zu werben, noch betreiben wollen. Und wenn nicht, machen umweltbezogene Bemühungen noch Sinn, wenn sie keine Vorteile mehr mit sich bringen?
Wann die EU-Richtlinie in Kraft tritt, ist noch unklar. Voraussichtlich erst nach den Europa-Wahlen im Sommer nächstes Jahr. Nach Inkrafttreten der Richtlinie muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.
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