Entwurf zur Europäischen Verpackungsverordnung PPWR vorgestellt
Die EU verfolgt ehrgeizige Pläne, die Nachhaltigkeit von Verpackungen innerhalb definierter Zeiträume auf ein hohes Niveau zu bringen. Das zeigt der Ende November 2022 vorgelegte Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR).
Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits begonnen, sodass die endgültige Fassung der Verordnung bis 2024 vorliegen dürfte und ihre Umsetzung bereits 2025 beginnen könnte.
Sofern die Verordnung verabschiedet wird, gelten genaue Fristen, die zur Erreichung der PPWR-Ziele beitragen werden:
- Bis zum Jahr 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt recycelbar sein.
- Innerhalb von fünfzehn Jahren, bis 2035, sollen die meisten Verpackungen diese Anforderung erfüllen.
- Ab 2035 müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich umfassend recycelt werden können.
Dabei werden auch das Gewicht, Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf das erforderliche Minimum reduziert – Verpackungen, deren Gestaltung darauf abzielt, „das wahrgenommene Volumen des Produkts zu erhöhen“, z. B. durch einen doppelten Boden, werden verboten.
Die EU will also den Ressourcenverbrauch durch Verpackungen senken und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern.
Es wird somit konkrete Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungsabfällen geben, z.B. die Verminderung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens.
Entnehmen Sie gerne der verlinkten PDF weitere Informationen zur Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) des Bundesverbandes für Ernährung vom 04.12.2023.