Am 18. Januar 2022 informiert der Lebensmittelverband Deutschland e.V. in einem Rundschreiben über den Verbot des Einsatzes von Titandioxid E 171 als Lebensmittelzusatzstoff:
“Heute ist nunmehr die Verordnung (EU) 2022/63 der Kommission vom 14. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) veröffentlicht worden (ABl. L 11 vom 18.01.2022, S. 1)
- Die Verordnung tritt am 7. Februar 2022 in Kraft. („Artikel 4: Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“)
- Mit den vorgesehenen Änderungen der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden die Verwendung und der Verkauf von Titandioxid verboten. („Artikel 1: Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.“)
- Während der sechsmonatigen Übergangsfrist bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel unter Verwendung von Titandioxid weiter hergestellt und in den Verkehr gebracht und anschließend bis zum Ende des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums abverkauft werden. („Artikel 2: Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.“)
(Quelle: Rundschreiben L-050-2022, Lebensmittelverband Deutschland, Berlin.)
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