Lange wurde über das Thema diskutiert, jetzt wurde sie verabschiedet und veröffentlicht: Die 21. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, die unter dem Arbeitstitel „Druckfarbenverordnung“ bekannt ist.
Damit wurden für Deutschland national geltende Regeln für Druckfarben, die auf der Außenseite von Lebensmittelkontaktmaterialien angewendet werden dürfen, festgelegt.
Die Verordnung enthält Definitionen, Regelungen für die Anwendung von Druckfarben und einen Anhang mit einer Positivliste der zugelassenen Monomere und Ausgangsstoffe.
Die geänderte Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I, Seite 5068 ff veröffentlicht und tritt am 03. Dezember 2021 in Kraft. Für Bedarfsgegenstände, die nach den bisher geltenden Vorschriften hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind gelten Übergangsregelungen.
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