Mit dem erfolgreichen Bestehen des Audits am 22. und 23.02.2021 konnte die Wirksamkeit des eingeführten Qualitätsmanagementsystems und die Einhaltung der Anforderungen im Bereich AZAV durch die Auditorin erneut bestätigt werden.
Wir freuen uns sehr, dass zum wiederholten Mal keine Abweichung gefunden wurde und besonders über die vielen positiven Rückmeldungen der Auditorin im Rahmen des Audits:
- Engagierte, motivierte und kompetente Mitarbeiter.
- Trotz der Schulschließung wurde der stundenplankonforme Unterricht ohne Unterbrechung durchgeführt.
- Der Einsatz von Mikrophonen und einer schwenkbaren Kamera für den virtuellen Unterricht.
- Die Erarbeitung der Richtlinien/Verfahren zu Umsetzung von Onlineklausuren, Onlineprüfungen.
- Gewährleistung und Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten im Wohnheim, sowie die Verpflegung in der Mensa. Der Mensabetrieb ist derzeit eingeschränkt, es besteht die Möglichkeit für Externe Gäste, dass bestellte Essen am Empfang abzuholen.
- Enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen der Branche, die für Projektarbeiten genutzt werden.
- Aushang „Die 10 goldenen Laborregeln“ im Schülerlabor.
- Es existiert ein sehr umfangreiches Hygienekonzept. Der Umgang mit den Pandemieregeln wird in der gesamten Schule von allen Beteiligten sehr ernst genommen und umgesetzt.
- Der Datenschutz ist umfangreich beschrieben und klar formuliert.
Was ist AZAV?
(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Eine Zulassung benötigen alle Träger, die Maßnahmen anbieten möchten, die von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gefördert werden.
Diese Maßnahmen sind betroffen:
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Transferleistungen durch Dritte
Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Träger der privaten Arbeitsvermittlung, die auf der Grundlage einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung tätig werden, brauchen ebenfalls eine Zulassung.