Navigation

Alle Neuigkeiten und Termine nach Kategorien:

Erfolgreiches Audit in der FLT (Fachschule für Lebensmitteltechnik) des KIN nach der DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV

Mit dem erfolgreichen Bestehen des Audits am 22. und 23.02.2021 konnte die Wirksamkeit des eingeführten Qualitätsmanagementsystems und die Einhaltung der Anforderungen im Bereich AZAV durch die Auditorin erneut bestätigt werden.

Wir freuen uns sehr, dass zum wiederholten Mal keine Abweichung gefunden wurde und besonders über die vielen positiven Rückmeldungen der Auditorin im Rahmen des Audits:

  • Engagierte, motivierte und kompetente Mitarbeiter.
  • Trotz der Schulschließung wurde der stundenplankonforme Unterricht ohne Unterbrechung durchgeführt.
  • Der Einsatz von Mikrophonen und einer schwenkbaren Kamera für den virtuellen Unterricht.
  • Die Erarbeitung der Richtlinien/Verfahren zu Umsetzung von Onlineklausuren, Onlineprüfungen.
  • Gewährleistung und Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten im Wohnheim, sowie die Verpflegung in der Mensa. Der Mensabetrieb ist derzeit eingeschränkt, es besteht die Möglichkeit für Externe Gäste, dass bestellte Essen am Empfang abzuholen.
  • Enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen der Branche, die für Projektarbeiten genutzt werden.
  • Aushang „Die 10 goldenen Laborregeln“ im Schülerlabor.
  • Es existiert ein sehr umfangreiches Hygienekonzept. Der Umgang mit den Pandemieregeln wird in der gesamten Schule von allen Beteiligten sehr ernst genommen und umgesetzt.
  • Der Datenschutz ist umfangreich beschrieben und klar formuliert.

 

Was ist AZAV?

(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Eine Zulassung benötigen alle Träger, die Maßnahmen anbieten möchten, die von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gefördert werden.

Diese Maßnahmen sind betroffen:

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung

Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Transferleistungen durch Dritte

Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Träger der privaten Arbeitsvermittlung, die auf der Grundlage einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung tätig werden, brauchen ebenfalls eine Zulassung.