Die EU-Kommission hat bezüglich der allgemeinen Lebensmittelhygiene einen neuen Entwurf für Ergänzungen der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 veröffentlicht. Mit dem Ziel Vorgaben für ein Allergenmanagement-System, Bedingungen für die Lebensmittel-Spende sowie ein Entwurf einer „Lebensmittelsicherheitskultur“ einzuführen, soll dieser neue Entwurf künftig die Qualität der Lebensmittelhygiene verbessern.
Vorgaben für ein Allergenmanagement-System
Zukünftig sollen Transportmittel sowie Ausrüstung und (Lager-)Behälter nicht länger für Lebensmittel verwendet werden, wenn sie bei der Ernte mit allergieauslösenden Stoffen oder Erzeugnissen Verwendung finden, welche nicht im Lebensmittel enthalten sind.
Sollten die Behälter, Transportmittel oder Ausrüstung vor der Verwendung gereinigt und auf das Nichtvorhandensein geprüft sein, dürfen diese verwendet werden.
Bedingungen für die Abgabe/Spende von Lebensmitteln
Laut dem Entwurf müssen Lebensmittel vor der Abgabe als Spende für bspw. Tafeln verschiedene Kriterien der Lebensmittelsicherheit erfüllen. Darunter zählen u.a. Vorgaben zum Verbrauchsdatum sowie Mindesthaltbarkeitsdatum, aber auch zum Zustand des Lebensmittels oder der Verpackung. Auch die Lagerung und organoleptischen Eigenschaften des Produktes sollen berücksichtig werden.
Entwurf einer allgemeinen “Lebensmittelsicherheits-Kultur”
Unternehmer sollen fortan verantwortlich für die Schaffung und Durchführung einer „Kultur der Lebensmittelsicherheit sein“. Diese wird durch verschiedene Anforderungen definiert.
Die vorgegebenen Anforderungen beziehen sich neben dem allgemeinen sicheren Umgang mit Lebensmitteln auch auf die Kommunikation und den Einbezug aller Mitarbeiter in den Schutz der Lebensmittelsicherheit.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Experten des Lebensmittelinstitut KIN kompetent zur Seite. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Karolin Triebel
staatl. gepr. Lebensmittelchemikerin
Mikrobiologische Untersuchungen
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