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AFFL-Beschluss zur Anwendung VO 2073/2005 für kleinere Betriebe

Hintergrund: Aller guten Dinge sind Drei!

Egal ob kleiner oder großer Betrieb. Die folgenden drei Verordnungen bestimmen den Rahmen für das Handeln eines jeden Lebensmittelunternehmers:

1.) Gemäß Artikel 17, Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr.178/2002 haben Lebensmittelunternehmer sämtliche Maßnahmen zu Hygiene und Sicherheit der Lebensmittel zu treffen.

2.) Gemäß Artikel 4, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene haben Lebensmittelunternehmer gegebenenfalls spezifische Hygienemaßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch die Erfüllung mikrobiologischer Kriterien.

3.) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wurden mikrobiologische Kriterien für bestimmte Lebensmittel festgelegt, die vom Lebensmittelunternehmer einzuhalten sind. Artikel 4, Absatz 1 dieser Verordnung gibt vor, dass Untersuchungen in Form mikrobiologischer Eigenkontrollen dort durchzuführen sind, wo dies angemessen ist. Der Gesetzgeber hat im Anhang I mikrobiologische Kriterien für bestimmte Produkte, nach einer allgemeinen Produktkategorie-bezogenen Risikobewertung, Festlegungen getroffen und zudem Ausnahmemöglichkeiten für kleine Betreibe vorgesehen.

Was bedeutet “angemessen” nun konkret?

Die eingesetzte AFFL-Projektgruppe “Anwendung der Verordnung (EG) 2073/2005 in kleinen Betrieben” hat dabei die zur Prüfung der Angemessenheit einzubeziehenden Kriterien wie Aussagekraft, Nutzen, Kosten im Verhältnis zum Umsatz und Höhe des Risikos festgelegt und herangezogen.

Für verschiedene Produktgruppen und Fallgestaltungen wird die Angemessenheit konkret bewertet. Weiterhin wurde durch die Projektgruppe eine Entscheidungshilfe erstellt, die zur Beurteilung der Angemessenheit von Untersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 herangezogen werden kann. Die AFFL hat dem Bericht der Arbeitsgruppe zugestimmt und die Anwendung durch die Länder empfohlen.

Die Entscheidungshilfe sowie weitere Information steht Ihnen hier zum Download kostenfrei bereit:

Das KIN unterstützt Lebensmittelunternehmer bei der Implementierung der angemessenen Systeme und Maßnahmen zur Hygiene und Sicherheit!

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie mit Rat und Tat bei der Beurteilung der Situation und beim Treffen der adaequaten Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Erstellen und der Verifizierung von HACCP Eigenkontrollsystemen.

Für die mikrobiologischen Untersuchungen steht Ihnen unser akkreditiertes Prüflabor zur Verfügung.

Gerne qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter durch praxisorientierte Seminare zu HACCP und Mikrobiologie.

 

Quellennachweis:

Lebensmittelverband Deutschand, Rundschreiben L-112-2020 vom  20.2.2020, AFFL Entscheidungsbaum, November 2019, Abschlussbericht der AFFL PG Anwendung der Verordnung (EG) 2073/2005 in kleinen Betrieben, 2020.