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EU-Rat: Vorläufige Einigung über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie bestätigt

Einwandfreies und sauberes Trinkwasser: EU Rat billigt vorläufige Einigung zu aktualisierten Qualitätsstandards.

Mit den neuen Vorschriften werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht und ein kosteneffizienter, risikobasierter Ansatz bei der Überwachung der Wasserqualität eingeführt. Außerdem werden darin Mindesthygieneanforderungen für Materialien festgelegt, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie etwa Leitungen. Dadurch soll die Qualität solcher Materialien verbessert werden, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit geschützt wird und es zu keinen Verunreinigungen kommt.

Neu: Beobachtungsliste in Ergänzung

Die aktualisierte Richtlinie wird um das System einer Beobachtungsliste ergänzt, um wachsenden Bedenken über die Auswirkungen von Umwelthormonen, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit Rechnung zu tragen. Diese Beobachtungsliste wird es der EU ermöglichen, dynamisch und flexibel neue Erkenntnisse über diese Stoffe und ihre Bedeutung für die menschliche Gesundheit nachzuverfolgen.

Beta-Östradiol und Nonylphenol werden aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften in die erste Beobachtungsliste aufgenommen. Die erste Beobachtungsliste wird spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie angenommen. Bisphenol A, ein Umwelthormon, wird direkt mit einem gesundheitsbezogenen Parameterwert von 2,5 μg/l in die Richtlinie aufgenommen.

Zur Pressemitteilung der EU gelangen Sie über den folgenden link:  Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Das KIN ist zugelassener Trinkwasser-Probenehmer und Untersuchungsstelle. Wir unterstützen Sie gerne kompetent in allen weiteren Fragen zur Trinkwasserrichtlinie, der Untersuchung von Trinkwasser und der Sicherung notwendiger Hygienemaßnahmen. Schreiben Sie mir gerne oder rufen Sie mich an:

Dipl Ing. Beate Vogelsang
Gegenprobensachverständige
Telefon: +49 4321 601 57
Email: vogelsang@kin.de