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Die neue Öko Basis VO ( EU) 2018/848

Schon jetzt unbedingt informieren, aber Nichts überstürzen.

Die neue Öko Basis Verordnung (EU) 848/2018 ist zwar bereits im letzten Jahr in Kraft getreten, gilt aber erst ab dem 1. Januar 2021. Bis dahin sind noch wesentliche Anpasssungen vorzunehmen und es gilt den Revisionsprozess vor allem schnell abzuschließen.

Umfangreiche Information und Beratung

Das KIN wird Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen informieren und bietet jetzt auch ein umfassendes Seminar zur Öko Basis Verordnung (EU) 848/2018 und Ihren Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten und -Notwendigkeiten für Ihr Geschäft an.

 

Bis zum 31.Dezember 2020 gilt die “alte Verordnung” (EG) Nr. 834/2007.  Sowohl über die “alte” als auch über die neue Öko-Basis-Verordnung sowie deren Anwendung in der Praxis informieren und beraten wir Sie gerne.

Hier geht es zum Text der neuen Verordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1533204637651&uri=CELEX:32018R0848

Und hier die Ankündigung auf der BMEL website: (Stand Januar 2019)

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates ist die entscheidende erste Stufe der Revision der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion genommen worden. Die neue EU-Ökobasisverordnung ist am 17. Juni 2018 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2021.

Der gefundene Kompromiss bietet die Voraussetzungen für einen praktikablen, systemkonformen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen für den Ökolandbau. Es konnten gute Lösungen für Defizite und Lücken im derzeitigen Rechtssystem gefunden werden, auch wenn man sich bei einigen Bestimmungen eine andere Lösung gewünscht hätte. Viele bewährte Regelungen konnten, teilweise modifiziert, beibehalten werden. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Finalisierung war das Abrücken der Europäischen Kommission von ihrer ursprünglichen Forderung nach gesonderten Schwellenwerten von für den Ökolandbau nicht zulässigen Stoffen.

Ausblick

Der Revisionsprozess sollte nun zügig zu Ende geführt werden, um den betroffenen Unternehmen, Institutionen und Behörden ausreichend Planungssicherheit und Anpassungsmöglichkeiten bis zum Geltungsbeginn der neuen EU-Ökobasisverordnung zu geben.

Dabei wird es darauf ankommen, dass die Gestaltung der Durchführungsbestimmungen und Delegierten Rechtsakte bei einer Vielzahl von Fragestellungen für weitergehende Rechtsklarheit, Sicherheit und Harmonisierung sorgt. Am Ende des gesamten Prozesses muss auf EU-Ebene ein System an Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion stehen, das einen fundierten zukunftsfähigen Rechtsrahmen für den Ökolandbau in der Europäischen Union darstellt.

Quelle: https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/Reform-EU-Oekoverordnung.html?nn=309814