Im Laufe der letzten Jahre ist die Zahl der Neugründungen von kleinen Unternehmen, die sich mit Lebensmitteln befassen, stetig gestiegen. Auf Food Messen und im Einzelhandel finden sich vermehrt die Produkte dieser Foodstarter, die mit innovativen und neuen Ideen einsteigen.
Problematisch wird es, wenn sich das Start-up-Unternehmen im Vorfeld nicht genug darüber informiert hat, was die Pflichten eines Lebensmittelunternehmers sind und es im schlimmsten Fall zu Problemen bei der Produktsicherheit kommt. Dies ist oftmals das Ende einer wunderbaren Idee und der Foodstarter verschwindet so schnell, wie er aufgetaucht ist.
Grundlegende Kenntnisse des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelhygiene müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten vorhanden sein. Auch sind die Hygieneschulungen gemäß §43 Infektionsschutzgesetz vor Beginn der Lebensmittelproduktion durchzuführen.
Lebensmittel müssen sicher sein. Dies ergibt sich aus Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002: „Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden“.
Jeder Lebensmittelunternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit des von ihm in den Verkehr gebrachten Lebensmittels. Dies bedeutet, dass auch mikrobiologische und chemische Laboruntersuchungen notwendig sind, die auch nicht aus Kostengründen wegfallen können.
Dies gilt auch, wenn das Produkt mit Hilfe eines Lohnherstellers produziert wird.
Die Verantwortlichkeit eines Lebensmittelunternehmers beschränkt sich aber nicht nur auf die Sicherheit des Lebensmittels allein. Auch der Herstellungsprozess muss nachweislich sicher sein, ein Allergenmanagement-System muss eingerichtet werden und zu guter Letzt darf nicht vergessen werden, dass die verwendete Verpackung auch dahingehend geprüft werden muss, ob sie für das vorliegende Lebensmittel geeignet ist.
Die KIN GmbH bietet hierbei im Rahmen des KIN Start-up-Programms Unterstützung in all diesen Bereichen an. Mit breit aufgestelltem Knowhow und langjähriger Erfahrung in der Prozesssicherheit, Technologie, Lebensmittelverpackungsrecht sowie dem Lebensmittelrecht unterstützt das KIN Food Start-up-Unternehmen, um beim Markteintritt auf der „lebensmittelsicheren“ Seite zu sein.
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