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Was ist eigentlich Food Fraud?

Spätestens seit dem „Pferdefleischskandal“ im Jahr 2013 ist Food Fraud, oder auch „Lebensmittelbetrug“ nicht mehr aus den Köpfen wegzudenken. Auch aktuell nimmt die Diskussion in der Öffentlichkeit rund um Food Fraud weiter zu.

Doch was genau ist gemeint, wenn von „Food Fraud“ gesprochen wird?

Rechtlich ist diese Frage nicht so ganz leicht zu beantworten. Es gibt im Lebensmittelrecht keine Legaldefinition von „Betrug“ -was die Sachlage erschwert. Der Expertenbeirat Lebensmittelbetrug hat folgende Definition für Food Fraud veröffentlicht:

„Unter Lebensmittelbetrug versteht man üblicherweise das vorsätzliche Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit dem Ziel, durch Verbrauchertäuschung einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Die Täuschung kann beispielsweise durch unerlaubte Zusätze, die zu einer Änderung der Zusammensetzung des LM führen, oder durch bewusste Falschdeklaration erreicht werden.“

Die EU-Kommission hat vier sogenannte „operational criteria“ festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit es sich um einen Fall von Lebensmittelbetrug handelt:

1. Verletzung des europäischen Lebensmittelrechts,
2. Vorsatz,
3. Wirtschaftlicher Gewinn,
4. Täuschung von Verbrauchern

Laut dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sind insbesondere folgende „Top 3“ Lebensmittelgruppen am ehesten von Food Fraud betroffen:

1. Olivenöl,
2. Fisch,
3. Bio-Lebensmittel

Welche Methoden können bei Olivenöl & Co. von den “Verfälschern” angewendet werden?

Ein Beispiel für einen Fall des Food Frauds bei diesen Lebensmitteln wäre beispielsweise das Vermischen von Olivenöl mit Rapsöl, das Deklarieren einer Seezunge, obwohl es sich um Pangasius handelt oder der schlichte Austausch eines Bio-Lebensmittels durch ein konventionell gewonnenes Lebensmittel.
Der springende Punkt hierbei ist allerdings: Es muss sich für den „Verfälscher“ wirtschaftlich lohnen.

Ein großes Problem ist, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch den Austausch eines Lebensmittelbestandteils eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher oder bestimmter Verbrauchergruppen entsteht.
Im konkreten Fall von verschnittenen Haselnusspasten aus der Türkei (OPSON Operation 2016/2017): Diese wurden mit Erdnüssen oder Cashewnüssen gestreckt – ohne entsprechende Deklaration. Für einen Erdnussallergiker könnte der Verzehr schwerwiegende Folgen haben.

Europol und INTERPOL und auch die Mitgliedsstaaten der EU haben Food Fraud durch die zahlreichen OPSON-Operationen als ernstzunehmende Problematik erkannt und auch der IFS hat das Thema Food Fraud aufgenommen. Er fordert, dass Unternehmer sich aktiv damit auseinandersetzen.

Sie sind am Thema Food Fraud und Food Fraud im IFS 6.1 interessiert? Dann besuchen Sie doch unseren Lehrgang Seminar „Lebensmittelbetrug/Food Fraud“ am 29.04.2019.