Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat entschieden Bisphenol A als besonders besorgniserregende Substanz anzuerkennen. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit neben seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen auch wegen der negativen Umwelteigenschaften in die sogenannten REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Damit besteht das langfristige Ziel Bisphenol A zu ersetzen und die Verwendung weniger schädlicher Alternativen zu fördern.
Für den Menschen wurden in den vergangenen Jahren fortpflanzungsschädigende und hormonelle Wirkungen durch Bisphenol A festgestellt. Weitere Forschungen haben ergeben, dass auch in der Umwelt Auswirkungen zu befürchten sind: Studien haben gezeigt, dass die Wirkung als „endokriner Disruptor“ die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen und Froschlurchen schädigt.
Bisphenol A ist einer der Grundstoffe für die Herstellung des Kunststoffes Polycarbonat und von Epoxidharzen. Diese werden zum Beispiel in Trinkflaschen bzw. als Innenbeschichtung von Konservendosen verarbeitet womit ein Übergang von Bisphenol A auf Lebensmittel möglich ist. Die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Babyflaschen wurde daher 2011 von der EU verboten.
Eine weitere Anwendung sind die sogenannten Farbbildner in Thermopapieren, wie sie häufig für Kassenzettel oder Fahrkarten Verwendung finden, wo Bisphenol A noch bis 2020 eingesetzt werden darf.
Quelle: Umweltbundesamt, Pressemitteilung 02/2018, (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/eu-erkennt-bisphenol-a-als-besonders), Foto: Offizielle Website der Europäischen Union (https://europa.eu/european-union/index_de)
Für weitere Informationen zum Thema und zur Untersuchung auf Bisphenol A steht Ihnen gerne zur Seite: