Im vergangenen Jahr wurde in den Medien über Fipronil in Eiern berichtet.
Wie gelangen diese Pestizide in unsere Lebensmittel und was bedeutet es, wenn in einem Lebensmittel ein Pestizid gefunden wird?
Bei „Pestiziden“ handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für Pflanzenschutzmittel und Biozide. Biozide werden nicht direkt an Pflanzen angewendet, sondern dienen dem Schutz der Pflanzen vor Schädlingen. Unter Pflanzenschutzmittel fallen solche Stoffe, die durch Verhinderung von Krankheiten und Schädlingsbefall die Pflanzen schützen sollen. Als Beispiele sind hier Insektizide, Herbizide, aber auch Fungizide zu nennen.
Im Fall von Fipronil gelangte dieser Stoff über ein Reinigungsmittel für Hühnerställe in die Eier.
Derzeit sind ca. 250 Wirkstoffe und 1900 Präparate zugelassen
(Quelle: https://www.laborpraxis.vogel.de / Foto licensiert Shutterstock)
Aus diesem Grund wird bei der Analyse von Lebensmitteln auf Pestizide auf sogenannte Multimethoden zurückgegriffen, um eine größtmögliche Anzahl von Stoffen detektieren zu können.
Wird ein Pestizid in einem Lebensmittel detektiert, erfolgt zunächst der Abgleich der gefundenen Menge mit den vorhandenen Rückstandshöchstmengen. Im Falle von Fipronil wurden Gehalte von bis zu 0,45 mg/kg in Eiern ermittelt (Quelle: www.brf.bund.de). Der Rückstandshöchstgehalt für Fipronil in Eiern beträgt 0,005 mg/kg. Dies bedeutet bei den ermittelten Werten eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes.
Und was nun?
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dürfen Lebensmittel ab dem Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens als Lebensmittel oder Futtermittel bzw. ihrer Verfütterung an Tiere keine Pestizidrückstände enthalten, die die festgelegten Rückstandshöchstgehalte überschreiten.
Dies bedeutet im ersten Schritt einmal, dass ein Lebensmittel, wie die oben genannten Eier, nicht in den Verkehr gebracht werden darf.
Der nächste Schritt ist die Abschätzung des Gesundheitsrisikos durch den Verzehr von solchen Lebensmitteln. Im Falle des Fipronils hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) eine Risikoabschätzung vorgenommen. Hierzu wird die Ausschöpfung der akuten Referenzdosis (ARfD) bestimmt. Die ARfD gibt die Substanzmenge pro kg Körpergewicht an, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit ohne erkennbares gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Für die Bestimmung der Ausschöpfung stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Einmal das EFSA „PRIMo“-Modell und das NVS II Modell vom BfR. Hierbei werden unter anderem das Körpergewicht und die durchschnittliche Verzehrsmenge des betreffenden Lebensmittels berücksichtigt.
Bei einer Ausschöpfung der ARfD von über 100 % kann ein Risiko nicht mehr ausgeschlossen werden. Im Falle der mit Fipronil belasteten Eier ergab sich durch die Berechnungen des BfR eine Ausschöpfung von bis zu 62 % (Quelle: www.bfr.bund.de). Im gleichen Zuge hat das BfR einen Gehalt ermittelt, der zu keiner Ausschöpfung der ARfD führt. Dies sind 0,72 mg/kg für Eier.
Das BfR kam zu dem Schluss, dass bei den ermittelten Gehalten in Deutschland eine akute Gesundheitsgefahr unwahrscheinlich ist. Dies bedeutet, dass bei der Beurteilung von Pestizidgehalten in Lebensmitteln nicht nur auf die (Nicht-)Einhaltung des Rückstandhöchstgehaltes geachtet werden muss, sondern auch auf die Bewertung des gesundheitlichen Risikos.
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