Die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel gilt ab dem 01.01.2018 und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 258/97 ab.
Neuartige Lebensmittel, auch „Novel Food“ genannt, dürfen in der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Zulassung haben mit der die Sicherheit des Lebensmittels bescheinigt wird. Unter neuartigen Lebensmitteln werden solche Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten verstanden, die vor dem 15.05.1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, unabhängig vom Beitritt der Mitgliedstaaten und in eine der in der Verordnung genannten Gruppen von Erzeugnissen fallen. Bisher gab es folgende Gruppen:
- Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur;
- Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert worden sind;
- Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen bestehen oder aus Pflanzen isoliert worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können;
- Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren angewandt worden ist und bei denen dieses Verfahren eine bedeutende Veränderung ihrer Zusammensetzung oder der Struktur der Lebensmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Stoffwechsel oder auf die Menge unerwünschter Stoffe im Lebensmittel auswirkt.
Mit der neuen Verordnung werden die bisherigen Gruppen verändert und ergänzt. Hinzu kommen z.B. „Lebensmittel, die aus Materialien mineralischen Ursprungs bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“, sowie „Lebensmittel, die aus technisch hergestellten Nanomaterialien […] bestehen“ aber auch „neue“ Vitamin- und Mineralstoffquellen.
Bestandteil der neuen Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283 ist auch die Aufnahme von ganzen Insekten in den Geltungsbereich, sowie die Erleichterung des Marktzugangs für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland.
Wichtig ist, dass jeder Lebensmittelunternehmer dafür verantwortlich ist zu überprüfen ob Lebensmittel, die er in der Union in den Verkehr bringen möchte, in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283 fallen.
Fallen Ihre Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in den Anwendungsbereich der Novel Food Verordnung? Sind Sie eventuell auf einmal davon betroffen ab dem 01.01.2018 ein Novel Food anmelden zu müssen, welches bis Ende 2017 nicht als Novel Food galten?
Fragen zur neuen Novel Food Verordnung beantwortet Ihnen gerne: