Ab 1. Januar 2018 gilt in der Europäischen Union ein neuer gesetzlicher Grenzwert für die Keimzahl von Campylobacter spp. auf den Schlachtkörpern von Masthähnchen: 1.000 KBE/g. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1495 zur Änderung der VO (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.
Das neue gesetzliche Prozesshygienekriterium soll das Risiko für eine Infektion mit den gefährlichen Keimen deutlich senken: Allein in Deutschland hat es 2016 einem Bericht des NDR zufolge 73.999 offiziell registrierte Fälle gegeben, die Dunkelziffer soll deutlich höher liegen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erwartet, dass sich Infektionsrisiko um bis zu 50 Prozent senken lässt, wenn die Keimbelastung bereits in den Hühnerbeständen vermindert wird. Das KIN-Lebensmittelinstitut unterstützt Lebensmittelproduzenten, Züchter, Schlachtbetriebe, Gemeinschaftsverpfleger und andere Teilnehmer der Lebensmittelkette dabei, ihre Prozesse entsprechend zu überprüfen und sicher zu machen.
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