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Hygienegerechter Betrieb von Verdunstungsanlagen

NEU  am KIN – Untersuchungen zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Verdunstungskühlanlagen bergen das Risiko, Bioaerosole mit fatalen Folgen für die Bevölkerung über mehrere Kilometer zu verbreiten.  Sie können somit Infektionsquelle für Legionellen, aber auch weitere Krankheitserreger sein. Schätzungen des Netzwerkes für ambulant erworbene Legio­nellen (CAPNETZ) gehen von jährlich rund 20.000 Erkrankungen in Deutschland aus.

Mit der Implementierung der VDI Richtlinie 2047 Blatt 2 (VDI Kühlturmregeln) werden Betreiber in die Pflicht genommen, die Betriebssicherheit ihres Rückkühlwerkes auch unter hygienischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.

Dazu stehen einerseits eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung, andererseits eine regelmäßige Wartung, sowie Instandhaltung der Anlage im Vordergrund.

Die geplante Rechtsverordnung zum ordnungsgemäßen Betrieb der Verdunstungskühlanlagen wird voraussichtlich noch diesen Sommer in Kraft treten. Die Verordnung sieht vor, dass der Betreiber vollständig in die Verantwortung genommen wird. Es wird eine interne Überprüfung durch den Betreiber selbst im 14-tägigen Intervall gefordert. Zusätzlich muss mindestens vierteljährlich (empfohlen wird monatlich) eine Überprüfung durch ein  nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor stattfinden. Die für die Probenahme verantwortliche Person muss eine Qualifikation nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 aufweisen.

Wir führen die entsprechenden Untersuchungen und Probenahmen mit unserem geschulten Fachpersonal durch. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Bei uns sind Ihre Proben in guten Händen!