
Fortbildung zum/zur Staatlich geprüften Lebensmitteltechniker/in

Schwerpunkt: Systemgastronomie
Einen wichtigen Bereich im Lebensmittelsektor bildet die Systemgastronomie / das Catering. Hier werden die grundlegenden Kenntnisse eines Lebensmitteltechnikers gefordert, der sich hinsichtlich der Systemorganisation, Logistik, des Marketings und auch der Material- und Produktionswirtschaft sowie Produktentwicklung spezialisiert hat. Die Erstellung und Umsetzung standardisierter und multiplizierbarer Konzepte durch eine zentrale Steuerung gehört zu den Aufgaben eines "Staatlich geprüften Technikers" der Systemgastronomie, um den Erfordernissen der Kunden aus dem Bereich der Großverpfleger und Zulieferer zu entsprechen.
Die systematisierte Gastronomie reicht von der Standardisierung der Produkte, der Arbeitsprozesse, Service, Kommunikation, Präsentation bis hin zur Qualitätssicherung.
Zugangsvoraussetzungen
Restaurantfachmann/frau, Hotelkaufmann/frau, Hotelfachmann/frau, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Gehilfe im Gastgewerbe, Fachmann/frau für Systemgastronomie, Koch/Köchin, Hauswirtschafter/in mit 1-Jahr Berufserfahrung in der Lebensmittelbranche oder einschlägige 5-jährige Berufserfahrung
Weiterbildungsdauer
2 Jahre in Vollzeit incl. Ferienregelung Schleswig-Holstein.
Unterricht findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Einschulungstermine
1. Oktober
Weiterbildungsinhalte
Grundstudium
Deutsch
Englisch
Wirtschaft/Politik
Betriebliche Kommunikation
Mathematik*
Physik
Informations- u. Kommunikationstechnik
Hauptstudium
Produktions- und Anlagentechnik*
Marketing/Systemorganisation
Gastronomiekonzept/Catering
Ernährungslehre
Qualitätssicherung/Sensorik*
Verpackungstechnik/Umweltmanagement*
Rechnungswesen/Controlling
Personalmanagement
Material- und Produktionswirtschaft
Fachkommunikation
* Prüfungsfächer
Kosten der Weiterbildung
Fordern Sie hierzu die aktuelle Gebührenordnung mit dem Kontaktformular an.
Fachhochschulreife wird mit erfolgreichem Technikerabschluss erteilt!
Bewerbungsunterlagen
Lichtbild, Schulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis, Gesellenbrief, Nachweis über Berufspraxis, Führungs- und Gesundheitszeugnis

